Faustpfand Vertrag
Allen vorstehend unter Ziff. I. 2 genannten Ansprüchen und sonstigen Rechten ist eines gemeinsam: Sie setzen voraus, dass ein Pfandrecht an der Sache entstanden ist. Wir werden uns im Folgenden mit der Entstehung eines vertraglichen Mobiliarpfandrechts nach den §§ 1204 ff. befassen und gleichzeitig im Überblick die Struktur der gesetzlichen Pfandrechte im BGB ansehen. Uneinigkeit besteht in der Rechtswissenschaft darüber, ob und in welchem Umfang Pfandrechte außerhalb des HGB gutgläubig erworben werden können. Gemäß § 1257 BGB finden auf das kraft Gesetzes entstandene Pfandrecht die Vorschriften über das vertragliche Pfandrecht entsprechende Anwendung. § 1257 BGB verweist damit unter anderem auf § 1207 BGB, der den gutgläubigen Erwerb eines vertraglichen Pfandrechts ermöglicht. Ob dieser Verweis den gutgläubigen Erwerb eines gesetzlichen Pfandrechts ermöglicht, ist in der Rechtswissenschaft umstritten:[54] Noch anders versucht eine kleine Mindermeinung, das Problem zu lösen. Wer den unmittelbaren Besitz aufgrund eines Rechtsverhältnisses weggibt, hat danach nur noch den vertraglichen Herausgabeanspruch und nicht mehr den nach § 985 . Gemäß § 1205 Abs.
1 S. 1 BGB müssen sich Pfandgläubiger und Eigentümer der Pfandsache über die Bestellung des Pfandrechts vertraglich einigen. Die Einigung kann sich auf die Belastung einer Sache selbst oder gemäß § 1258 BGB auch am Miteigentum an einer solchen beziehen. Der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz erfordert, dass sich die Parteien auf die Belastung eines bestimmten Objekts verständigen. Eine Sachgesamtheit als solche, etwa eine Bibliothek oder ein Warenlager mit wechselndem Bestand, kann daher nicht verpfändet werden. Möglich ist aber die Verpfändung mehrerer Sachen unter einer Sammelbezeichnung; dann entsteht an jeder von der Bezeichnung erfassten Sache individuell ein Pfandrecht. [23] Besitzgebunden sind Pfandrechte, deren Entstehung voraussetzt, dass der Pfandgläubiger Besitz an der Pfandsache erlangt. Hierzu zählen etwa das Pfandrecht des Werkunternehmers (§ 647 BGB), des Kommissionärs (§ 397 HGB) und des Frachtführers (§ 440 HGB).
Das Werkunternehmerpfandrecht entsteht beispielsweise, wenn der Besteller dem Unternehmer zwecks Erfüllung des Werkvertrags den Besitz an einer Sache verschafft, deren Eigentümer er ist. [51] So verhält es sich etwa, wenn eine Person ein Fahrzeug zur Reparatur an eine Werkstatt übergibt. [52] Im Verhältnis zwischen Pfandgläubiger und Verpfänder begründet der Verpfändungsvertrag eine rechtliche Sonderbeziehung. Deren Inhalt konkretisiert das Gesetz, indem es dem Pfandgläubiger mehrere Sorgfaltspflichten im Umgang mit der Pfandsache auferlegt. [72] Den Parteien steht es frei, diese Pflichten abzubedingen oder weitere Pflichten zu vereinbaren. [73] So muss der Pfandgläubiger die Pfandsache gemäß § 1215 BGB verwahren. Er darf diese nur gebrauchen, wenn er mit dem Verpfänder eine diesbezügliche Regelung nach Maßgabe des § 1213 BGB trifft. Dann entsteht ein Nutzungspfand (Antichrese). § 1216 BGB gibt dem Pfandgläubiger einen Anspruch auf Ersatz von Verwendungen auf die Pfandsache nach Maßgabe des Rechts der Geschäftsführung ohne Auftrag. Verletzt der Pfandgläubiger eine Pflicht aus dem Verpfändungsvertrag, kann der Verpfänder diesen abmahnen. Bleibt dies erfolglos, kann er gemäß § 1217 Abs. 1 BGB verlangen, dass das Pfand auf Kosten des Pfandgläubigers hinterlegt oder an einen gerichtlich bestellenten Verwahrer übergeben wird.
[74] Umstritten ist, ob diese Klausel nicht unangemessen im Sinne des § 307 ist. Die herrschende Meinung – wie in Rn. 141 bereits erwähnt – akzeptiert jedoch die Vereinbarung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kfz-Reparaturaufträge, die ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht vorsehen.